Sonntag, 06. Oktober 2024
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Solardach — ab 1.1.2023 Pflicht für alle Gebäude

Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das Solargesetz Berlin in Kraft. Es sieht eine Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude vor.

Die Pflicht nach dem Solargesetz Berlin gilt einerseits für Neubauten, deren Baubeginn nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt, und ist andererseits bei Bestandsgebäuden zu beachten, wenn das Dach durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung nach dem 31. Dezember 2022 erheblich erneuert wird.

Für öffentliche Gebäude des Landes Berlin gilt ebenfalls eine Solarpflicht, deren strengere Vorgaben sich nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz richten.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat bereits umfangreiche Informations- und Beratungsangebote zur Umsetzung der Solarpflicht erarbeitet und stellt diese zusammen mit allen relevanten Formularen und Dokumenten über eine eigene Internetseite bereit.

Zu den Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht zählen:

  • ein Praxisleitfaden für Bürgerinnen und Bürgern sowie alle anderen mit der Umsetzung des Solargesetzes befassten Personen,
  • ein Erklärfilm zur Solarpflicht und den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Berlin,
  • ein Online-Abfragetool, mit dessen Hilfe anhand weniger Fragen überprüft werden kann, ob die Solarpflicht für das eigene Bauvorhaben gilt,
  • ein Online-Antragsverfahren für eine Befreiung von der Solarpflicht, das voraussichtlich ab Ende Oktober 2022 zur Verfügung stehen wird.

Die Umsetzung der Solarpflicht wird gezielt durch weiterentwickelte Förderprogramme der unterstützt. Mit dem Förderprogramm „SolarPLUS“ wird die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten verbessert.
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen.
Unterstützt wird auch die Vorbereitung von Solarprojekten, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden.

Für Solarthermieanlagen, die als alternative Erfüllung der Solarpflicht in Betracht kommen, kann eine Förderung über das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen:

Solargesetz Berlin

m/s