Glosse: Michael Springer
US-Präsident Donald J. Trump hat über viele Jahre seine Steuererklärungen geheim gehalten. Nun wird offenbar, warum: er hat exzessiv über die Jahre Steuervermeidung und Steuertricks genutzt, um Steuern und Bundessteuern zu sparen. Und er hat seine Haare „getunt und gepimpt“.
Recherchen der „New York Times“ haben die Details ans Licht gebracht. So habe Donald J.Trump früher in der Zeit, als die Show von „The Apprentice“ lief, mehr als 70.000 Dollar an Friseur-Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Wie absurd diese Kosten sind, zeigen Vergleichszahlen: für 70.000 Dollar könnte eine ganze Flugzeugträgerbesatzung einmal zum Friseur gehen. Oder ein Bundeswehr-Soldat könnte in ganzen 112 Jahren Dienstzeit einmal wöchentlich zum Friseur gehen.
Wie gut das amerikanische Steuerrecht für diesen Fall konzipiert ist, sei dahin gestellt. Das deutsche Steuerrecht setzt der Absetzbarkeit von Friseurkosten klare Grenzen:
Die Mehrzahl der Finanzämter lehnt Friseurkosten als Werbungskosten ab. Die Begründung hierfür liegt im Aufteilungsverbot von Aufwendungen, die sowohl dienstlich als auch privat genutz werden (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) Da eine Frisur privat und dienstlich getragen wird, verstoßen die Kosten gegen das Aufteilungsverbot.
Eine Geltendmachung der Kosten ist schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Die zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr regelt wie Haare und Bart getragen werden müssen. Bildet diese Vorschrift etwa doch eine Grundlage für den Werbungskostenabzug?
Ludwig Krüger von der Steuer-Soldaten Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg hat einen Rat:
„Die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit ist aber eine Einzelfallentscheidung Ihres zuständigen Finanzamtes. Erfahrungsgemäß akzeptieren einige Finanzämter den anteiligen Abzug von Friseurkosten. Hierfür ist aber eine ausreichende Begründung notwendig, in der Sie glaubhaft machen, dass Ihnen durch die Dienstvorschrift tatsächliche Mehrkosten gegenüber zivilen Angestellten entstanden sind.“
Und er hat auch einen Tip: |„Begründen Sie den Abzug der Kosten mit der ZDv A-2630/1“. Und es gibt einen Musterbrief, wie das zu formulieren ist.
Offenbar sind die USA eine „Steuer-Friseur-Oase“, in der eine neue Frisur steuerabzugsfähig ist. Hierzulande müssen dagegen Bundeswehr-Soldaten schon an der Heimatfront um jeden Cent Steuererstattung kämpfen!