Das Land Berlin übernimmt ab 2024 die Straßenreinigungsgebühren an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die bisher von den Berliner Bezirkshaushalten getragen wurden.
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat der Berliner Senat einen Vorschlag zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes zur Kenntnis genommen, mit der ab 2024 Straßen an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von der Gebührenpflicht für die Straßenreinigung ausgenommen werden.
Die Straßenreinigungsgebühren werden dann nicht mehr von den Bezirken, sondern unmittelbar durch das Land Berlin gezahlt. Bezirkliche öffentlichen Grün- und Erholungsflächen sind damit Grundstücken gleichgestellt, die forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden – und für die bereits eine derartige Befreiung gesetzlich vorgesehen ist.
Das Land Berlin reduziert mit der Gesetzesänderung den Verwaltungsaufwand in den Berliner Bezirksämtern.
Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf den Winterdienst, den nach erfolgter Gesetzesänderung die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) in eigener Zuständigkeit erledigen.
Die Kosten hierfür werden aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin getragen. Da die Aufträge für den Winterdienst jeweils bereits im Sommer vergeben und bis Ende März abgeschlossen werden, wird diese Regelung zeitversetzt zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
Die Senatsvorlage wird nun zur Beratung an den Rat der Bürgermeister überwiesen.