Mietpreisxplosion und Wohnungsnot machen konsequentes Handeln notwendig, damit die Stadtgesellschaft nicht zerfällt. Eine der Gro0baustellen der Berliner Bezirksämter ist die Wahrnehmung des Städtebaurechts und des besonderen Städtebaurecht, zu dem auch das kommunale Vorkaufsrecht und ein soziales Bodenrecht zählt. Inzwischen liegen in den Berliner Innenstadtbezirken eine Vielzahl von Einzelfällen vor, die ein besser koordiniertes und vor allem rechtssicheres Handeln erfordern.
Die Baustadträte der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg, haben sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt und am 8. November 2018 Im Rathaus Kreuzberg den „Bezirklichen Arbeitskreis Vorkaufsrecht“ gegründet.
Der „Bezirklichen Arbeitskreis Vorkaufsrecht“ AK dient dem Erfahrungsaustausch der Bezirke auf politischer Ebene. Ziele sind die gegenseitige Information und eine verbesserte Anwendung des Vorkaufsrechts in den Milieuschutzgebieten.
Auch eine schnelleres, abgestimmtes Zusammenwirken mit dem Senat, den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen geeigneten Dritten soll erreicht werden.
Auf der Sitzung wurden folgende Empfehlungen entwickelt:
- – Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine gemeinsame Statistik über alle Vorkaufsfälle geführt. Erfasst werden auch alle Verkaufsvorgänge außerhalb der Milieuschutzgebiete (Anträge auf Negativzeugnis).
- – Die Stadt München wird Anfang 2019 zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.
- – Zukünftig wird in Abwendungsvereinbarungen eine Verpflichtung aufgenommen, die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse anzuwenden.
- – Anträge auf Abgeschlossenheit werden im Hinblick auf die Einhaltung der Erhaltungsziele geprüft und ggf. zurückgestellt. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil Makler außerhalb Deutschlands Wohnungen lediglich auf Basis von Abgeschlossenheitsbescheinigungen veräußern.
- – Der Senat wird aufgefordert neben der Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes zu Gunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft einen revolvierenden Fonds einzurichten, der eine direkte Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Land Berlin ermöglicht. Diese Erweiterung der Handlungsoptionen ist dringend notwendig, um in der knappen Zwei-Monats-Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht nur auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften angewiesen zu sein. Der Fonds soll dazu dienen mit einem zeitlich größeren Vorlauf einen Weiterverkauf mit den üblichen Auflagen für einen verbesserten Schutz des bezahlbaren Wohnraums zu organisieren. Die späteren Verkaufserlöse fließen in den Fonds zurück.
Initiative von fünf Baustadträten setzt Berliner Senat unter Zugzwang
Die Baustadträte Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne – Tempelhof-Schöneberg), Jochen Biedermann (Bündnis 90/Grüne – Neukölln),
Ephraim Gothe (SPD – Berlin-Mitte), Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Grüne – Pankow) und Florian Schmidt Bündnis 90/Grüne – Friedrichshain-Kreuzberg) sorgt nun auch für Zugzwang beim Berliner Senat, der im Interesse der Berliner Mieter dringend handeln muss. Die Idee des revolvierenden Fonds ist ein erster wichtiger Schritt, um in ganz Berlin rechtseinheitliches Handeln beim Wahrnehmen der Vorkaufsrechtes zu erreichen.
Auch in anderen Bezirken muss man sich nun mit dieser Initiative befassen. Das städtebauliche Vorkaufsrecht zwingt spekulative Erwerber und Vermieter wieder in soziale Bahnen. Sie können mit Abwendungsvereinbarungen reagieren, und sozial tragbare Mieten anbieten. Andernfalls nimmt die Stadt Berlin das Vorkaufsrecht war, und sorgt für Schutz vor zu hohen Mieten und vermeidet auch zu hohe Modernisierungszuschlägen.