Donnerstag, 28. März 2024
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BGH-Entscheidung verändert die Medienlandschaft

BGH-Urteil zur Cookie-Einwilligung

Kolumne: Michael Springer

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung wird die gesamte Medienlandschaft verändern: Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II .

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind.
Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Beklagt wurde ein Betreiber eines Gewinnspiels

Der konkrete Klagefall bezog sich noch auf die EU-Datenschutzrichtlinie, die mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) am 25.5.2018 abgelöst wurde, in der die im Urteil festgestellte Rechtslage aber unverändert weiter gültig ist.

Die Entscheidung: „Die Einholung der Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens war nach der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Rechtslage – also vor Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 – im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB mit wesentlichen Grundgedanken des § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG unvereinbar.“

Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, bezog zum BGH-Urteil klar Stellung:

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine gute Nachricht für den Datenschutz. Wer personalisierte Werbung möchte, kann auch weiterhin einwilligen, dass Cookies gesetzt werden. Aber die Nutzer müssen dafür aktiv zustimmen und klicken. Passives Weitersurfen oder vorausgewählte Häkchen reichen nicht aus.“

Auswirkungen auf die Medienlandschaft

Die BGH-Entscheidung setzt eine konsequente EU-Rechtsentwicklung zum Datenschutz, Verbraucherschutz und zur ePrivacy fort, die schon lange erkennbar war.
Schon einen Tag nach dem Urteil haben große Tageszeitungen ihre „Consent-Tools“ zur Cookie-Einwilligung vom voreingestellten „grün“ auf „rot“ umgestellt.

Die harte wirtschaftliche Folge: personalisierte Werbung und Programmatic-Advertising funktionieren nicht mehr bei Lesern, die eine Cookie-Speicherung ablehnen.
Damit gehen absehbar wichtige Einnahmen aus digitaler Werbung verloren, die auf Cookie-Nutzung und Browser-Tracking basieren.
Digitale Tageszeitungen bekommen in der Folge noch größere wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ohne disruptive Innovationssprünge verlieren sie womöglich auch ihre wirtschaftliche Tragfähgkeit.

Pankower Allgemeine Zeitung mit neuem Datenschutzkonzept

Noch vor Verkündung des BGH-Urteils hatte sich die Pankower Allgemeine Zeitung (wie alle anderen digitalen Bezirkszeitungen im Mediennetzwerk Berlin) aus dem alten „Silicon-Valley-Cookie-Universum“ verabschiedet.
Der neue Banner im Seitentitel schlägt ein völlig neues Kapitel in der europäischen Medienlandschaft auf: „Presseöffentliches SmartCity Datenschutz-Konzept.“
Ein neuer europäischer Innovationspfad für Anzeigen-Technologien wird eröffnet, die europäische Bürgerrechte, Privatheit, fairen Wettbewerb und digitale-soziale Marktwirtschaft beachten, und unsere europäische Lebensweise verteidigen.

Mit „anzeigio – Anzeigen mit intelligenten Optionen“ für Internet und Internet der Dinge wird eine neue Basis für alle Presse-Medien geschaffen, die künftig im Wege von „Fair Value“-Lizensierungen für alle Pressemedien verfügbar gemacht wird.