Montag, 04. November 2024
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Bildungs- und Teilhabepaket: Leistungen kommen nicht in den Zielgruppen an

Kinder in Armut

Das von Familien- und Sozialpolitikern hoch gelobte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT) entpuppt sich als dysfunktionales „Bürokratiemonster“: denn nur jedes zehnte anspruchsberechtigte Kind erhält die Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, die Förderleistungen der Bundesregierung kommen trotz Rechtsanspruch bei der Mehrheit der Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien nicht an.

Recherchen des ARD-Magazins MONITOR (Das Erste, 27.05.2021, 21.45 Uhr) zeigen nach Auswertung einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Misere auf:

Von rund zwei Millionen potentiell Leistungsberechtigten unter 15 Jahren erhielten im Corona-Jahr 2020 nur rund 55 % Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Und nur rund 11 % der Kinder erhielten Unterstützung bei der Lernförderung.

Experten kritisieren: „In seiner jetzigen Form blieben Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bei Bildung und soziokultureller Teilhabe vorenthalten. Zugleich entstünden sehr hohe Verwaltungskosten.“

Hintergrund: die Bundesagentur für Arbeit hat erstmals die Anzahl der Leistungsberechtigten und der BuT-Bewilligungen unter Hartz IV-Empfängern für ein gesamtes Jahr ausgewiesen. Demnach wurde im vergangenen Jahr nur bei 7,3 % aller leistungsberechtigten Schüler*innen Geld für einen eintägigen Schulausflug bewilligt. Lernförderung – also Nachhilfe – bekamen lediglich rund 11,1 Prozent – obwohl gerade sie für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien besonders wichtig wäre. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – darunter fallen z.B. Vereinsbeiträge – wurden 14,7 Prozent aller bezugsberechtigten Schüler*innen bewilligt.

Nicht enthalten in der Statistik der Bundesagentur sind u.a. Daten über leistungsberechtigte Kinder- und Jugendliche aus Familien, die Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit weist zudem darauf hin, dass ihre Zahlen aus methodischen Gründen nicht geeignet seien, genaue Inanspruchnahme-Quoten des Bildungs- und Teilhabepaketes zu errechnen. Aus Sicht von Expert*innen zeigen sie dennoch eindeutig, dass das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu viele Kinder nicht erreicht.

„Die Leistungen sind zu restriktiv ausgestattet, sie sind zu niedrig und zu schwer zu erreichen“, kritisiert etwa Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gegenüber „Monitor“. — „Die Pandemie wirft Kinder und Jugendliche einfach nochmal zurück, und es bräuchte ein viel stärkeres Maß an Unterstützung als diese immer noch nicht ausreichend in Anspruch genommene Leistung.“

Zuständige Kommunen vernachlässigen ihre Aufgaben
Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit weisen auf MONITOR-Anfrage darauf hin, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Bildungspakets bei den Kommunen liege. Die rechtlichen Hürden für eine Inanspruchnahme der Leistungen seien in den letzten Jahren bereits abgesenkt worden. Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung, das Anfang Mai vorgestellt wurde, hatte die kürzlich zurückgetretene Familienministerin Franziska Giffey zudem angekündigt, dass Lernförderung für die kommenden zwei Jahre nun einfacher zugänglich werden solle.
Doch die Ämter tun nicht genug: Das gesetzlich vorgeschriebene „Hinwirkungsgebot“ fordert eigentlich eine aktive Information der Behörden über die gesetzlichen Leistungen. Genau daran hapere es aber, sagen Expert*innen. Der Staat habe hier eine „Bringschuld“, kritisiert die Soziologin Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin. „Deshalb müsste dieses Hinwirkungsgebot einfach verändert werden zu einem Sicherstellungsgebot“, so Allmendinger.

Die Sendung ARD-Magazins MONITOR wird nach der Ausstrahlung auch in der ARD-Mediathek zu sehen sein.

m/s