1 Jahr Neuregelungen zur
Energetischen Modernisierung
Am 01.05.2013 trat das Neue Mietrecht in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften über die Instandhaltungsmaßnahmen und den Abschnitt über die Energetische Sanierung in den Vorschriften der §§ 555a ff. im BGB neu geregelt. Zudem bietet das neue Mietrecht auch prozessuale Möglichkeiten, die Vermieterrechte ggf. im Einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Die Duldung
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