Keine Gema-Mehrkosten für DVB-T-TV
In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde jetzt Klarheit für Hotelbetreiber geschaffen. Demnach müssen Hotels für DVB-T-Fernseher in ihren Gästezimmern keine Gema-Vergütung bezahlen. Der BGH entschied: "Diese Art der Übertragung ist keine öffentliche Wiedergabe. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema unterlag damit letztinstanzlich in einem Verfahren, in dem sie von einem
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