Dienstag, 19. März 2024
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„Gewerbemieterschutzrecht“ wird Thema im Bundestag

Verdrängung im Kiez: Späti Oranienstraße 35

Das Thema „Gewerbemieten“ steht am Donnerstag, den 30. Januar, als Top 16 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Canan Bayram, die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost und Mitglied im Rechtsausschuß wird dazu eine Rede halten.

Das Thema ist in Berlin in praktisch allen Kiezen drängend. Canan Bayram hat sich besonders in ihrem Wahlkreis für den Erhalt von Händlern und kleinen Gewerbetreibenden eingesetzt.

Canan Bayram hat dazu einen Gesetzentwurf „Gewerbemieter*innen schützen und stärken“ erarbeitet, den sie auch bei einem Fachgespräch am Mittwoch, den 12. Februar, ab 17 Uhr im Deutschen Bundestag ausführlich vorstellen und mit Expert*innen und Initiativen diskutieren will. Darin wird erstmalig ein „Gewerbemieterschutzrecht“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Die Einladung zur Veranstaltung ist auf der Webseite der grünen Bundestagsfraktion zu finden.

Neben Canan Bayram sind die Bundestagsabgeordneten Chris Kühn und Daniela Wagner sowie Moritz Heusinger (Rechtsanwalt), Martina von Tippelskirch und Dr. Bernd Bartosek (Österreichischer Gewerbeverein), Norman Doukoff (Vors. Richter am OLG München a.D.), Stefanie Könnecke (Bezirksverordnete Hamburg), Frank Junker (Vorsitzender der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt/Main) und Dirk Behrendt (Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz) mit dabei.

„Erstmalig in der Geschichte dieses Landes wollen wir ein eigenständiges Gewerbemietrecht schaffen“, sagte Canan Bayram, „um damit die Existenzgrundlage von kleinen Ladeninhabern, sozialen Einrichtungen sowie Kunst- und Handwerksbetrieben wirksam und nachhaltig vor Verdrängung zu schützen.“

Canan Bayram am Kotti
Setzt sich für neues „Gewerbemieterschutzrecht“ ein: Canan Bayram am Kotti – Foto: Tim Lünemann

Regelung durch BGB und Länderkompetenzen mit ihren Kommunen

Den Ländern soll ermöglicht werden, in besonders von Verdrängung bedrohten Gebieten, bestimmte Gewerbebetriebe durch ein Gewerbemietrecht zu schützen. Dies bedeutet „jede Kommune kann, keine muss“ das Gesetz anwenden. Wo der Gewerbemietmarkt angespannt ist, gilt auf Antrag das Gesetz. Damit wird der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb wirksam davor geschützt, dass die Existenzgrundlage durch überzogene Mieterhöhungen zerstört wird. Existenzsicherheit wird auch geschaffen durch einen ähnlichen Kündigungsschutz wie bei Wohnungsmieter*innen, durch einen Verlängerungsanspruch für befristete Gewerbemietverträge und der Begrenzung von Mieterhöhungen.

Damit soll auch verhindert werden, dass ganze Straßenzüge durch Ketten und Fressbuden veröden und sozial aussterben.

Canan Bayram: „In meinem Wahlkreis bin ich täglich mit den Folgen der nicht vorhandenen Gesetze zum Schutz von Gewerbemieter*innen konfrontiert, sei es bei der Kündigung des Berliner Modeinstituts in Friedrichshain, der Sportschule Yayla, des Spätkaufs in der Oranienstrasse 34 oder von Kamil Moden am Kottbusser Damm; und entwickle Lösungen gemeinsam mit den Initiativen wie zum Beispiel Ora Nostra.“

Gesetzesinitiative von Bündnis 90/Grünezum „Gewerbemieterschutzrecht“ schon 2019 gestartet

Über 17,3 Mio. Haushalte, von insgesamt 41 Mio. Haushalten in Deutschland, verfügen bereits über ein Amazon-Abo – der Onlinehandel und hohe Gewerbemieten bedrohen die vielfältige und sozial gemischte Stadtgesellschaft. Die Berliner Mischung ist bedroht: stationäre Händler, Handwerker, Kleingewerbetreibende, Künstler und soziale Einrichtungen wie Kitas werden durch zu hohe Mieten belastet und verdrängt.

In immer mehr Metropolen haben die AnwohnerInnen keinen Gemüseladen mehr um die Ecke, müssen aber drei Euro für die Tasse Café bezahlen. Von Verdrängung sind Gewerbetreibende, HandwerkerInnen, Kulturschaffende und soziale Einrichtungen genauso wie WohnmieterInnen bedroht. Doch für sie gibt es bisher nicht mal ein Gewerbemietrecht, das sie vor Kündigungen und unbegrenzten Mieterhöhungen schützt.

Deshalb trafen sich am 10. April 2019 auf Einladung der grünen Bundestagsfraktion fast 100 TeilnehmerInnen in Berlin, um die Probleme zu diskutieren, Forderungen zu sammeln und Lösungsansätze zu erörtern. Auf dieser Grundlage wurde der Gesetzentwurf formuliert, der erstmalig ein „Gewerbemieterschutzrecht“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

m/s