Samstag, 14. Dezember 2024
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Kreuzkröten und Klimaschutz stehen Plänen am Pankower Tor entgegen

Kreuzkröten bei der Paarung

Der NABU-Berlin stellt sich den Bauplänen am Pankower Tor entgegen – und wird nun eine Entscheidung vor Gericht anstreben.

Aktuell wendet der NABU-Berlin sich gegen einen Antrag der Krieger Handel SE, der ein „öffentliches Interesse“ für das städtebauliche Projekt und den geplanten HÖFFNER-Möbelmarkt behauptet.

Stattdessen plant der Naturschutzverband, ein eigenes Konzept für das „Pankower Tor“ vorzustellen.

Auf dem großen, inzwischen mit natürlichen Aufwuchs und Feuchtbiotopen bewachsenden, ehemaligen Rangierbahnhof Pankow leben inzwischen wertvolle Arten wie Kreuzkröte ( Bufo calamita), Brachpieper (Anthus campestris) oder Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe).

Ausgerechnet im Bereich des von der Krieger Handel SE geplanten Möbelmarkts ist eine Kreuzkröten-Population ansässig und schon langjährig ausgeprägt. Die überaus standorttreuen Kreuzkröten kehren immer wieder zu ihrem Laichgewässer zurück, und lassen sich praktisch kaum umsiedeln.

In seiner Stellungnahme zum Vorabantrag der Krieger SE zum Neubauquartier am „Pankower Tor“ weist der NABU Berlin die Behauptungen des Investors mit Nachdruck zurück. Laut der Krieger SE liegen „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vor“, um die Umsiedlung der einzigen Berliner Kreuzkröten-Population von dem artenreichen Brachgelände zu rechtfertigen.

Der NABU Berlin lehnt die Umsiedlung der bedrohten Amphibien strikt ab und kritisiert, dass der Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen im Innenstadtbereich keineswegs im „öffentlichen Interesse“ liege.

„Einen Möbelmarkt als Gemeinwohl zu verkaufen, ist einfach nur dreist“, sagt Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Und dafür soll eine europaweit geschützte Art wie die Kreuzkröte weichen?“, so von Orlow weiter. Dem NABU Berlin sei kein einziger Fall in Deutschland bekannt, bei der eine solche Umsiedlung gelungen sei.

Vorab-Entscheidung des Bezirksamts Pankow wäre rechtswidrig

Auf seiner Internetseite erläutert der NABU Berlin:

„Nach dem vom NABU Berlin beauftragten Rechtsgutachten ist die von Krieger erwünschte Vorabentscheidung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bedeutet eine Vorabfestlegung der Behörden, die jedoch nicht isoliert und außerhalb eines ordnungsgemäßen Verfahrens zur artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung ergehen kann.“

Zudem mag zwar ein öffentliches Interesse am Bau von Wohnungen bestehen, nicht jedoch an der Errichtung des Möbelmarkts. Anders als von Krieger behauptet, besteht zwischen beiden Vorhaben jedoch kein zwingender Zusammenhang. „Wir sind nicht gegen Wohnungsbau am „Pankower Tor“, sondern betrachten den Bau eines Möbelmarktes mit 450 Parkplätzen über dem wichtigsten Laichgewässer dieser besonders streng geschützten Art nicht als von besonderem öffentlichen Interesse“, sagt Melanie von Orlow, „Gegen einen solchen Bescheid werden wir vorgehen!“

Der NABU Berlin hat selbst ein Konzept vorgelegt, wie sich Wohnbebauung und der Schutz der Kreuzkröten am „Pankower Tor“ vereinbaren lassen. In einer Online-Veranstaltung am 18. Mai 2021 um 18 Uhr stellt der NABU Berlin seinen Vorschlag für die Planung am „Pankower Tor“ vor und wird Fragen von Bürger*innen beantworten.

Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow
Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow heute in weiten Teilen ein Biotop und Klimaschutzfläche – Foto: m/s



Klimaschutz kommt mit weiter verschärften Anforderungen

Die BVV Pankow hat im August 2019 den Klima-Notstand in Pankow festgestellt. Diese Entscheidung entfaltet zusammen mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 in den Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutz (Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 ) eine neue Rechtswirkung, die auch das laufende Planungsvorhaben und alle Abwägungsentscheidungen beeinflussen wird.

So hat das Umweltbundesamt bereits 2017 Handlungsempfehlungen für die für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit veröffentlicht, die auch am Pankower Tor beachtet werden müssen. Hauptgrund sind die bereits im Berliner Umweltatlas verzeichneten Wohngebiete, in denen sommerliche Hitzebelastungen ausgeglichen werden müssen — das gesamte Kissingenviertel gehört dazu.

Bündnis 90/Grüne haben auch längst die Bundesregierung aufgefordert:
„Wir brauchen einen #Hitzeschutzplan!“

Vorhabenplan – oder gesamtstädtisches Entwicklungsvorhaben?

Das Gesamtvorhaben „Pankower Tor“ gerät nun völlig in Schieflage, denn bisher befindet man sich noch gar nicht in einem offiziellen Bebauungsplan-Verfahren – sondern im Vorfeld einer vom Investor durchaus gutwillig vorbereiteten Entwurfsplanung mit Bürgervotum.

Die Einwände des NABU zum Artenschutz und vorhersehbare neue Einwände zum Klimaschutz werden erneut die Frage aufwerfen, ob am Pankower Tor ein Vorhabenplan eines Investors, oder aber ein über Pankow hinaus „gesamtstädtisch bedeutsames Entwicklungsvorhaben“ geplant wird?

Werden Artenschutz, Klimaschutz und alle nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu beachtenden Abwägungsgebote und die erwünschte Straßenbahn-Planung (mit Planfeststellungsverfahren) mit bedacht, so wird es unausweichlich, alle Grundstücke in eine Entwicklungsträgerschaft zu überführen, die auch den Einsatz öffentlicher Fördermittel und EU-Fördermittel erlaubt!