Schankvorgärten: Fußball-Übertragungen sind genehmigungspflichtig
Eine neue Allgemeinverfügung erleichtert die Einholung einer Genehmigung für die Übertragung von Fußball-Spielen in Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich der genehmigten Außengastronomie. Eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin ist im Umwelt- und Naturschutzamt einzuholen, um Ausnahmen vom Lärmschutz zur Nachtzeit und an Sonntagen zu ermöglichen. Ein erleichtertes Anzeigeverfahren ersetzt bisherige individuelle Genehmigungsverfahren.Weitere
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