SmartCity-Prinzip erfordert Opt-In für PR-Agenturen
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung erfordert ein Umdenken in Redaktionen, Presse- und Kommunikations-Abteilungen und bei PR- und Socialmedia Agenturen. Die wichtigste Änderung: das bisher geltende „Opt-Out-Verfahren“ wird abgelöst. Seit 25.5.2018 heißt es: „Opt-In“ statt „Opt-Out“ – Zustimmung statt Widerspruch. Alle Unternehmen, Redaktionen und Anzeigenabteiligungen benötigen ab sofort die aktive Zustimmung über die
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