Mietpreisbremse für ganz Berlin bis zum 31. Dezember 2029 verlängert
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietenbegrenzungsverordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31.
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