Neuregelung der Erstattung für Mitarbeiter von Abgeordneten
Eigentlich sollen die Mitarbeiter von Bundestags-Abgeordneten nur für deren Bundestagsarbeit eingesetzt werden. Doch die Realität sieht bisweilen anders aus. Das soll sich jetzt ändern. Der Bundestag will künftig verhindern, dass Abgeordnete ihre Mitarbeiter für nicht-parlamentarische Tätigkeiten wie Parteiarbeit oder Wahlkämpfe einsetzen. Dazu hat der Ältestenrat die Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz ergänzt, teilte
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