Wohngeldstärkungsgesetz: das Wohngeld wird ab 1.1.2022 automatisch erhöht
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten dieselbe reale Kaufkraft wie bisher. Die dafür geltende Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes wurde am 08.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Insgesamt sollen bundesweit
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