„Print@home“-Gebühr vom OLG Bremen gekippt
Eine pauschale "Servicegebühr" von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen (Urteil vom 15.06.2017 - AZ. 5 U 16/16) nun im Falle von "ticketdirect" der CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden. Das Wichtigste in Kürze: Elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zu Hause
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