Sondernutzungsgebühren für Gastronomie, Handel und Veranstaltungen werden erlassen
Der Berliner Senat will das Gastgewerbe, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft und den Einzelhandel auch im Jahr 2024 unterstützen. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland wird daher nicht erhoben. Es wurde ein besonderes öffentliches Interesse Berlins für einen Erlass durch die Bezirksämter bis zum 31.12.2024 festgestellt. Die Regelung
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