Schülerbeförderung kostenlos
Neue Regeln für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehern gibt es ab dem 01.02.2019. Ab dem 1. Februar 2019 können alle Kinder von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbeziehern ab vollendetem 6. Lebensjahr die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Auf die Länge des Schulweges bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität kommt es dann nicht mehr an.
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