Flüssiggas nicht von Gasumlage betroffen
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. informiert aktuell in Kürze: Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden. Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen. Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) ist nicht zu
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