Registermodernisierungsgesetz transformiert die Bürgergesellschaft
Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Das „Registermodernisierungsgesetz“ ist auf Anregung des Normenkontrollrates entstanden, der in einem Gutachten zur Digitalisierung die Modernisierung aller amtlichen Register als Voraussetzung für modernes eGovernment erkannt hatte.
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